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BEITRAG November 2023 (von Susanne Kienhorn)

Förderblog@HM

 

Förderung von Beratung im Fokus

Der letzte Newsletterbeitrag in diesem Jahr dreht sich rund um das Thema Beratungsförderung. Mit dem INQA Coaching ist ein neues Förderprogramm aufgelegt worden, das ich Ihnen ausführlich vorstellen möchte. Weiterhin gebe ich Ihnen einen Überblick über eine Reihe von Hessischen Förderprogrammen, die eine „Kofinanzierung“ vieler Beratungsschwerpunkte ermöglichen oder sogar kostenfrei angeboten werden. Die Überschriften sind zum jeweiligen Programm verlinkt.

Zu den Programmen


1. INQA-Coaching

Mit dem ESF Plus-Programm "INQA-Coaching" können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Unterstützung bei der digitalen Transformation Ihres Betriebes beantragen. Das INQA-Coaching unterstützt Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. Eine Voraussetzung ist, dass Sie die KMU Kriterien erfüllen und Ihr Unternehmen älter als zwei Jahre ist. Das Förderprogramm schließt sich an das im letzten Jahr ausgelaufene und sehr erfolgreiche Fördergramm "unternehmensWert:Mensch" an.

Gefördert werden maximal 12 Beratungstage mit bis zu 80 %. Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1.200 Euro netto. Damit sind alle Beratungsleistungen abgedeckt. Weitere Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial etc., sind nicht zuwendungsfähig.

Der Beratungs- beziehungsweise Coaching-Prozess ist dreistufig und orientiert sich am Bedarf Ihres Unternehmens.

INQA-Erstberatung
Sollten Sie sich für INQA-Coaching interessieren, können Sie ab sofort eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In dieser klären Sie gemeinsam die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt Ihnen die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus.

INQA-Coaching im Betrieb
Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Berater*innen, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. Hierzu lösen Sie einfach Ihren INQA-Coaching-Scheck bei einem autorisierten INQA-Coach ein. Eine Übersicht finden Sie auf der INQA-Coaching-Karte. In einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess erarbeiten Sie anschließend passgenaue betriebliche Lösungen. Das INQA-Coaching kann bis zu 7 Monate dauern, wenn dies aus Betriebssicht erforderlich ist.

Abschlussgespräch mit IBS
Etwa 3–6 Monate nach dem Ende des INQA-Coachings führen Sie ein Abschlussgespräch mit Ihrer INQA-Beratungsstelle (IBS). Dort werten Sie die Ergebnisse und Wirkungen des INQA-Coachings aus.

Bewilligung
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Der Antrag muss bei der DRV KBS innerhalb eines Zeitraums von einem Monat nach Beendigung des Coachings eingehen, sofern die sieben Monate für das Coaching ausgeschöpft wurden.
Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes. Den Link zum Portal finden sie hier. Informationen zur Registrierung und ein Hilfe-Service sind auf der Eingangsseite des Förderportals Z-EU-S zu finden.

Fazit
Die Förderung ist aufgrund der Beratertage (max. 12) und der Beratungsförderung (max. 80 %) attraktiv, aber der Beantragungs- und Abwicklungsprozess aufwendig.

2. RKW Hessen Beratungsförderung

Weitere Hessische Beratungsförderung können Sie aktuell über das RKW Hessen beantragen. Hier findet sich zu jeder Phase von der Gründung bis zur Übergabe Ihres Betriebs das passende Programm. Laut des RKWs sind Mittel für alle Förderprogramme weiterhin vorhanden. Wenn Sie Bedarf haben, melden Sie sich bei Ihrer für Ihre Region zuständigen Ansprechperson. Diese kann Ihnen eine Empfehlung aus dem Pool der beim RKW gelisteten Berater und Beraterinnen geben.

Aktueller Hinweis: Angemerkt sei, dass die Informationen zu den Förderprogrammen der derzeitig aktuellen Richtlinie entsprechen. Da wir eine neue Landesregierung mit einem neuen Koalitionspartner haben, können sich im nächsten Jahr Änderungen ergeben, über die Sie dann natürlich informiert werden.

Digitalisierungsberatung
Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen. Das können die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Digitalisierung des Marketings oder die Digitalisierung Ihrer Prozesslandschaft sein. Der Zuschuss für maximal 10 Beratungstage beträgt 600,- Euro je Tagewerk – in Vorranggebieten bis zu 650,- Euro je Tagewerk. Also insgesamt maximal 6.000,- Euro bzw. 6.500,- Euro und bis zu 52 Prozent des Beratungshonorars.

Energie- und Ressourceneffizienz (PIUS-Beratung– Förderung von Beratungen zum Produktions-integrierten Umweltschutz)
Die PIUS-Beratung bietet für alle Branchen Möglichkeiten, durch externe Beratung Lösungen zu finden, wie durch Prozessoptimierung der Stoff- und Energiekreisläufe der Ressourcenverbrauch gesenkt werden kann. Der Zuschuss für maximal 10 Tage Beratung beträgt insgesamt maximal 6.000,- Euro bzw. 6.500,- Euro, bis zu 52 Prozent des Beratungshonorars.

Kostenlose Impulsberatung
Die Initiative "LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen" (LEA EfU) unterstützt Sie und Ihr Unternehmen bei der Steigerung Ihrer Energieeffizienz. Qualifizierte Mitarbeitende und erfahrene Expertinnen und Experten lotsen Sie in einer kostenfreien Impulsberatung in Ihrem Unternehmen zu Unterstützungs- und Förderangeboten, die exakt auf Ihre betriebliche Situation zugeschnitten sind. Auch hier ist die RKW Ihre erste Anlaufstation.

Weiterhin bietet das RKW Ihnen die Förderung von Coachingprozessen an, die trotz namentlicher Ähnlichkeit andere Leistungen abbilden, wie die analogen Beratungsangebote:

  1. Allgemeines Coaching (Einzelcoaching, Teamcoaching, Projektcoaching)
  2. Nachfolgecoaching (Coaching nach Übernahme eines Unternehmens)
  3. Das RKW Hessen hat mit Thomas Fabich, Prokurist und Büroleiter Kassel, selbst einen autorisierten INQA-Coach. Er ist dafür qualifiziert, kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des INQA-Coachings bei Veränderungsprozessen zu begleiten.

Beratung bei Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte
Gefördert werden Beratungsleistungen für junge Unternehmen sowie kleine und mittlere hessische Unternehmen, die bereits eine Bundesförderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ausgeschöpft haben oder eine vertiefende Beratung zu einem bereits mit BAFA-Förderung gewählten Thema benötigen. Das Programm ist daher eine Folgeberatung. Der Zuschuss für 5 Tage Beratung beträgt insgesamt maximal 3.000,- Euro bzw. 3.250,- Euro, also bis zu 52 Prozent des Beratungshonorars.

Designberatung
Beratungsleistungen zum z.B. Markendesign, Corporate Branding, Kommunikationsmittel, Produktentwicklung und -optimierung, Auftragsvergabe, Briefing u.v.m. Der Zuschuss für 5 Tage Beratung beträgt insgesamt maximal 3.000,- Euro bzw. 3.250,- Euro also bis zu 52 Prozent des Beratungshonorars.

Nachfolgeberatung
Unterstützung für die übergebende Person, z.B. zu allen Themen der Übergabe und zur Vorbereitung des Übergabeprozesses. Der Zuschuss für 5 Tage Beratung beträgt insgesamt maximal 3.000,- Euro bzw. 3.250,- Euro also bis zu 52 Prozent des Beratungshonorars.

3. Förderberatung Hessen durch die WIBank

Bei Fragen zu Förderungen kann ich Ihnen die kostenfreie Förderberatung der WIBank empfehlen. Hier finden Sie Ansprechpartner zu allen Fragen der Wirtschaftsförderung, spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen und Gründern zu öffentlichen Fördermitteln.

Förder-Update: Und wie immer habe ich Ihnen eine Kurzfassung interessanter Förderprogramme in der Fördertabelle zusammengefasst. Über das Anklicken der Titel gelangen Sie zur entsprechenden Website des Förderprogramms. Die Felder mit roter Schrift zeigen Ihnen an, welche Änderungen es zum letzten Stand, September 2023, gegeben hat.

Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Abschluss für das Jahr 2023.

Ihre Susanne Kienhorn

Kontaktdaten:

Susanne Kienhorn
Kienhorn Beratung & Coaching
Tel. 0661 – 968 931 30
Mobil 0171 – 123 24 59
mail@kienhorn.de
www.kienhorn.de

 

Katja Farfan

Leiterin Digitales, Technologietransfer und Startups

Lukas Lanz

Referent Digitales, Technologietransfer und Startups